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Anwalt Verkehrsrecht Berlin

Rechtsanwalt Verkehrsrecht Berlin Tel: 030-88628650

Sollten Sie in Berlin ein verkehrsrechtliches Problem haben, dann sollten Sie einen Anwalt beauftragen, der im Verkehrsrecht in Berlin tätig ist.

Wir übernehmen gern die Aufgabe Sie im Verkehrsrecht in Berlin als Rechtsanwalt zu vertreten.

Das Verkehrsrecht ist sehr weit gefächert, es tangiert mehrere Rechtsgebiete.

Es wird in das Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht und in das Verkehrsverwaltungsrecht unterteilt.

Unter das Verkehrszivilrecht fallen vor allem die Angelegenheiten die Ansprüche aus Unfallereignissen betreffen. Darunter können aber auch Ansprüche aus Kaufverträgen über Kraftfahrzeuge fallen. Typische Angelegenheiten aus dem Verkehrszivilrecht sind zum Beispiel:

Schadensersatzansprüche aus einen Verkehrsunfall und deren Abrechnung, die Bestimmunng der einzelnen Abrechnungsposten wie die Abrechnung des Schadens auf Gutachtenbasis( Fiktiv) oder auf Grundlage der tatsächlichen Reparaturkosten, der Ersatz des Nutzungsausfall, die Berücksichtigung des merkantilen Minderwerts, die Erstattung der Mietwagenkosten, die Berücksichtigung des Restwerts des unfallbeschädigten Fahrzeugs, die Berücksichtigung des Wiederbeschaffungswert, die Berücksichtigung einer Mitschuld am Verkehrsunfall, das Kaufvertragsrecht, die Nachbesserung, die Autoreparatur, und die Erstattung der Kosten des Sachverständigengutachtens.

Unter dem Verkehrsstrafrecht fallen strafrechtlich bewertete Handlungen die dem Strassenverkehr zuzuordnen ist. Der Rat eines Rechtsanwalt ist hier besonders geboten, da die folgen einer strafrechtlichen Verurteilung besonders weitreichend wirken können.Typische Verkehrsstrafrechtliche Angelegenheiten sind zum Beispiel: das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, die Nötigung, die Gefährdung des Strassenverkehrs, die Trunkenheit im Verkehr bzw. die Drogenfahrt im Straßenverkehr § 316 StGB (Trunkenheitsfahrt), die Körperverletzung, die Fahrerflucht und Unfallflucht und der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Unter das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht fallen unter anderen die Verstöße im Strassenverkehr, die als Ordnungswidrigkeiten zu beurteilen sind. Auch hier ist eine Prügung des Verstoßes nach Einsicht in die Verkehrsakte von einen Rechtsanwalt im Verkehrsrecht geboten. Typische ordnungswidrigkeitsrechtliche Angelgenheiten sind zum Beispiel: die Geschwindigkeitsverstöße, die Rotlichtverstöße, das Fahren ohne Führerschein, die Alkoholfahrt, das Bußgeldverfahren, Taten die unter Einfluss von Rauschmitteln ( Cannabis, Kokain usw.) begangen wurden, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verkehrsunfall und eine Strafe nach dem Bussgeldkatalog

Unter das Verkehrsverwaltungsrecht sind unter anderen die Angelegenheiten zuzuordnen, die die Fahrerlaubnis selbst, deren Erteilung und Entziehung betreffen. Typische Angelegenheiten aus dem Verkehrsverwaltungsrecht sind zum Beispiel: die Entziehung der Fahrerlaubnis, die Erteilung der Fahrerlaubis, die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), die Neuerteilung der Fahrerlaubnis, eine schriftliche Verwarnung nach dem Punktesystem, der Verkehrsunfall in der Probezeit und die Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches.

Das Verkehrsrecht beinhaltet eine Menge Probleme. Für einen Laien sind all diese Probleme nicht so einfach überschaubar. Es ist daher ratsam einen Rechtsanwalt der im Verkehrsrecht tätig ist, mit der Prüfung Ihrer Rechte im Verkehrsrecht zu beauftragen.

Wir stehen Ihnen bei Ihren Problemen im Verkehrsrecht in Berlin bei.

Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt im Verkehrsrecht beraten.

Kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer: 030-88628650

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rechtsanwalt Verkehrsrecht Berlin: 030- 88628650 - letzte Aktualiesierung: 07.10.2012