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Verkehrsrecht - Anwalt Autounfall Berlin

Sie hatten einen Autounfall in Berlin und wissen nicht wie sie sich nun richtig Verhalten sollen ? Ihnen stellen sich viele Fragen wie z. B.: Bekomme ich den Schaden an meinem Fahrzeug ersetzt ? Habe ich einen Anspruch auf einen Mietwagen ? Muss ich ein Gutachten in Auftrag geben ? Wer zahlt die Kosten des Gutachters ? Wer zahlt die Abschleppkosten ? Wer zahlt die Kosten für die Beauftragung der Feuerwehr ? Habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld ? Wie soll ich mich vor der Polizei verhalten ?

Bei sovielen Fragen ist es schwer durchzublicken und sich richtig zu verhalten. Das muss aber nicht so sein.

Wir helfen Ihnen als Anwalt bei der Regulierung Ihres Verkehrsunfalles um Ihnen eine schnelle unkomplizierte Abwicklung zu gewähren. Als einfacher Bürger werden Sie oft bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor den gegnerischen Unfallversicherungen benachteiligt, da Sie nicht alle Rechte kennen, die Ihnen zustehen. Sie verzichten dabei unbewusst auf - bares Geld-. Die Beauftragung eines Anwalts mit der Schadensregulierung ist daher geboten. Was viele Bürger nicht wissen ist, dass die Kosten für die Beauftragung eines Anwalt, bei einen von ihnen unverschuldeten Unfall in der Regel von der gegnerischen KFZ- Versicherung übernommen werden. Sie sollten daher nicht auf Ihre Rechte verzichten.

Egal ob Sie nur eine Schramme oder einen Totalschaden haben, wir kümmern uns mit dem selben Engagement um alle unsere Mandanten.

Sollte ein Strafverfahren oder ein Bußgeldverfahren gegenüber ihnen eingeleitet worden sein, so verteten wir Sie auch in diesem Fall.

Unser Ziel besteht darin, Sie zufrieden zu stellen.

Kosten

Bei unverschuldeten Unfällen, werden die Kosten des Rechtsanwalts in der Regel von der gegnerischen KFZ- Versicherung getragen. Wir klären Sie bereits im ersten Gespräch über mögliche Kosten auf und teilen Ihnen mit, ob die Möglichkeit besteht, diese Kosten ersetzt zu bekommen.

Bei Strafverfahren und Bußgeldverfahren entstehen seperate Kosten, über die wir Sie im Erstberatungsgespräch ebenfalls aufgeklären werden.

Die Beauftragung eines Anwalts der sich mit dem Verkehrsrecht beschäfitgt ist in fast immer sinnvoll.

Sie können uns unter unserer Kanzleinummer 030 - 88628650 telefonisch erreichen.

 

 

 

letzte Aktualisierung: 01.10.2012