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Verkehrsunfall · Schadensregulierung · Berlin

Nach dem Unfall.
Klar weiter.

Rechtsanwalt Frank Ertan Ulrich unterstützt Sie nach einem Autounfall in Berlin. Bei Fragen zu Schaden, Versicherung, Gutachten oder Mietwagen erhalten Sie eine klare rechtliche Einordnung und Hilfe bei der Regulierung.

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht

PersönlichDirekter Ansprechpartner
BerlinKanzlei am Kurfürstendamm
DE · TR · ENBeratung in drei Sprachen

Direkt nach dem Unfall

Ruhe bewahren. Fakten sichern.

  1. 01Unfallstelle sichernBei Verletzten oder akuter Gefahr 112 rufen.
  2. 02Beweise festhaltenFotos, Beteiligte und Zeugen notieren.
  3. 03Nicht einfach weiterfahrenFeststellungen ermöglichen; im gewöhnlichen Fall bei unklarer Lage die Polizei kontaktieren.
  4. 04Unterlagen sammelnUnfallbericht, Polizei- und Versicherungsdaten.

Verkehrsunfall

Ihre Ansprüche.
Sauber reguliert.

Nach einem unverschuldeten Unfall können verschiedene Schadenspositionen zu prüfen sein. Welche Ansprüche bestehen, hängt immer vom konkreten Fall ab.

Die Kanzlei übernimmt nach Mandatsannahme die rechtliche Einordnung und die Kommunikation mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Dabei werden Haftungsquote, Nachweise und die im Einzelfall ersatzfähigen Positionen geprüft.

Fall kurz schildern

Schadensregulierung

Was nach dem Unfall zu prüfen ist.

01

Fahrzeugschaden

Reparaturkosten, Wiederbeschaffungsaufwand und mögliche Wertminderung.

02

Gutachten

Ob ein Sachverständigengutachten erforderlich und erstattungsfähig ist.

03

Mobilität

Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall für die erforderliche Dauer.

04

Weitere Kosten

Abschleppen, Standkosten und sonstige unfallbedingte Aufwendungen.

05

Personenschaden

Schmerzensgeld sowie materielle Folgen einer unfallbedingten Verletzung.

06

Haftung

Unfallhergang, Beweislage und eine mögliche Mithaftungsquote.

Viele Fragen. Ein Ansprechpartner.

Sie müssen die Regulierung nicht allein führen.

Bekomme ich den Fahrzeugschaden ersetzt? Brauche ich ein Gutachten? Wer trägt Abschleppkosten? Besteht ein Anspruch auf Mietwagen, Nutzungsausfall oder Schmerzensgeld?

Diese Fragen sind nach einem Verkehrsunfall häufig entscheidend. Die Antwort hängt von Unfallhergang, Haftung, Schadenhöhe und den verfügbaren Nachweisen ab. Statt einzelne Positionen ungeprüft mit der gegnerischen Versicherung abzustimmen, wird der Schaden als Ganzes betrachtet.

Nach Mandatsannahme übernimmt die Kanzlei die rechtliche Korrespondenz, ordnet Kürzungen ein und macht die belegbaren Ansprüche geltend. Das gilt für die kleine Beschädigung ebenso wie für einen erheblichen Fahrzeug- oder Personenschaden.

Warum frühzeitig prüfen?

Damit aus dem ersten Fehler kein dauerhafter Nachteil wird.

Viele Weichen werden kurz nach dem Unfall oder nach Eingang eines Schreibens gestellt. Eine frühe Einordnung kann helfen, Beweise und Fristen zu sichern und vorschnelle Erklärungen zu vermeiden.

01

Beweise sichern

Fotos, Zeugen, Schreiben und Zustelldaten können später entscheidend sein.

02

Kürzungen erkennen

Eine erste Zahlung der Versicherung muss nicht alle ersatzfähigen Positionen umfassen.

03

Fristen beachten

Bei Bußgeldbescheiden und gerichtlicher Post kann schnelles Handeln erforderlich sein.

04

Aussagen einordnen

Unfallpflichten und das Recht, sich als beschuldigte Person nicht selbst zu belasten, sind zu unterscheiden.

VERSICHERUNG

Gegnerische Haftpflichtversicherung

Ihre Ansprüche sind nicht mit der ersten Zahlung erledigt.

Die gegnerische Versicherung prüft den Schaden aus ihrer eigenen Perspektive. Reparaturweg, Stundenverrechnungssätze, Mietwagen, Nutzungsausfall oder Wertminderung können streitig sein. Eine Zahlung sollte deshalb nicht automatisch als vollständige Regulierung verstanden werden.

  • Haftung und mögliche Mithaftung einordnen
  • Gutachten, Kostenvoranschlag und Rechnungen auswerten
  • Kürzungen und Einwendungen rechtlich prüfen
  • Schadenspositionen gebündelt beziffern

Gut vorbereitet

Diese Unterlagen helfen bei der ersten Prüfung.

Sie müssen noch nicht alles vollständig haben. Sichern Sie zunächst, was bereits vorhanden ist. Vertrauliche Dokumente werden erst nach Rücksprache über einen geeigneten Weg angefordert.

Anfrage vorbereiten
  • 01Unfallbericht und FotosUnfallstelle, Fahrzeuge, Schäden und Spuren
  • 02Beteiligte und VersicherungKennzeichen, Namen und Versicherungsdaten
  • 03Polizeiliche AngabenAktenzeichen und aufnehmende Dienststelle
  • 04SchadenunterlagenGutachten, Kostenvoranschlag oder Rechnungen
  • 05Weitere BelegeAbschleppen, Mietwagen und sonstige Kosten
  • 06Schreiben und FristenVersicherung, Behörde oder Gericht vollständig

Bußgeld

Post von der Behörde?

Ein Vorwurf kann unberechtigt sein oder rechtlich anders zu bewerten sein, als es das Schreiben zunächst vermuten lässt. Vor einer Einlassung sollte geklärt werden, welche Beweise vorliegen und welche Folgen drohen.

  • Geschwindigkeit, Rotlicht und Abstand
  • Mobiltelefon, Punkte und Fahrtenbuch
  • Akteneinsicht und Prüfung der Messunterlagen
  • Einspruch und Vertretung im Verfahren
WichtigFür den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid gilt grundsätzlich eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung.
Bußgeld ausführlich erklärt →

Fahrverbot

Mobilität rechtzeitig schützen.

Ein drohendes Fahrverbot kann beruflich und persönlich einschneidend sein. Nach Akteneinsicht lässt sich prüfen, ob der Vorwurf trägt und ob besondere Umstände rechtlich berücksichtigt werden können.

  • Dauer und möglicher Beginn des Fahrverbots
  • Messverfahren und Beweislage
  • Berufliche Auswirkungen im konkreten Fall
  • Behördliches und gerichtliches Verfahren
Fahrverbot ≠ FahrerlaubnisentziehungBeim Fahrverbot darf für eine begrenzte Zeit kein Kraftfahrzeug geführt werden. Bei einer Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis; eine neue muss später beantragt werden.
Fahrverbot ausführlich erklärt

Zusammenarbeit

Ein klarer Ablauf entlastet.

  1. 01

    Kontakt

    Sie nennen Unfalltag, Beteiligte, Versicherer und laufende Fristen.

  2. 02

    Unterlagen

    Sie übermitteln vorhandene Fotos, Schreiben, Gutachten und Belege.

  3. 03

    Prüfung

    Ausgangslage, Vorgehen und voraussichtliche Kosten werden eingeordnet.

  4. 04

    Vertretung

    Nach Mandatsannahme erfolgt die Kommunikation mit den Beteiligten.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Vorwurf Unfallflucht?

Wenn Polizei oder Versicherung Sie nach einem Unfall kontaktieren, sollte vor einer Aussage geklärt werden, was bekannt ist und welche Folgen für Strafverfahren und Fahrerlaubnis drohen.

Unfallflucht ausführlich erklärt
§ 142 StGBWartepflicht und FeststellungenKeine vorschnelle AussageAkteninhalt zunächst prüfenFahrerlaubnisMögliche Folgen früh einordnen
FEURechtsanwalt
in Berlin

Ihr Ansprechpartner

Frank Ertan Ulrich

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht

Persönliche rechtliche Vertretung nach einem Verkehrsunfall sowie in Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren.

Sie erhalten eine verständliche Einordnung der Ausgangslage, der möglichen nächsten Schritte und der Kosten. Nach Mandatsannahme übernimmt die Kanzlei die Kommunikation mit Versicherungen, Behörden oder Gerichten.

PersönlichEin fester AnsprechpartnerDE · TR · ENBeratung in drei SprachenBerlinKanzlei am Kurfürstendamm

Kosten

Transparent vor der Beauftragung.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören erforderliche Rechtsanwaltskosten grundsätzlich zu den ersatzfähigen Schäden. Bei einer Mithaftung kann die Erstattung entsprechend begrenzt sein.

Für Bußgeld- und Strafverfahren gelten andere Kostenregeln. Eine vorhandene Verkehrsrechtsschutzversicherung kann – abhängig vom Vertrag und einer Deckungszusage – Kosten übernehmen. Die Vergütung wird vor der Beauftragung besprochen.

Häufig gefragt

Kurze Antworten nach einem Unfall.

Wann sollte ich die Kanzlei kontaktieren?

Möglichst bevor Sie sich abschließend zur Haftung äußern, eine Abfindung bestätigen oder umfangreiche Angaben gegenüber der gegnerischen Versicherung machen. Bei behördlicher Post ist das Zustelldatum besonders wichtig.

Muss ich das Gutachten der Versicherung akzeptieren?

Ob Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen können und dessen Kosten erstattet werden, hängt insbesondere von Haftung und Schadenumfang ab. Lassen Sie die konkrete Situation frühzeitig einordnen.

Wer bezahlt den Rechtsanwalt bei einem unverschuldeten Unfall?

Bei voller Haftung der Gegenseite gehören die erforderlichen Rechtsanwaltskosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Bei einer Mithaftung kann die Erstattung entsprechend anteilig ausfallen.

Kann ich sofort einen Mietwagen nehmen?

Ein Anspruch kann bestehen, ist aber an Voraussetzungen und eine angemessene Höhe gebunden. Auch Schadenminderungspflichten und verfügbare Alternativen können eine Rolle spielen.

Wie verhalte ich mich gegenüber der Polizei?

Unfallpflichten und Schweigerecht müssen getrennt werden. Erforderliche Feststellungen zu Person, Fahrzeug und Unfallbeteiligung sind zu ermöglichen. Werden Sie als Beschuldigter zu einem möglichen Straftat- oder Bußgeldvorwurf befragt, müssen Sie sich nicht selbst zur Sache belasten. Vor einer ausführlichen Einlassung sollte geklärt werden, in welcher Rolle Sie befragt werden und was Ihnen konkret vorgeworfen wird.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Das richtet sich nach Ihrem Vertrag, dem versicherten Risiko und einer Deckungszusage. Die Kanzlei kann nach Mandatsannahme bei der Einholung einer Deckungszusage unterstützen.

10707BerlinCharlottenburg-Wilmersdorf

Vor Ort in Berlin

Verkehrsrecht am Kurfürstendamm.

Die Kanzlei befindet sich am Kurfürstendamm 171–172 in Charlottenburg-Wilmersdorf – nahe Adenauerplatz und Olivaer Platz.

Gut erreichbar aus Charlottenburg, Wilmersdorf, Schöneberg, Steglitz, Tempelhof und den weiteren Berliner Bezirken. Persönliche Termine finden nach Vereinbarung statt.

U-BahnU7 · AdenauerplatzS-BahnBahnhof CharlottenburgBusM19 · M29 · X10

Kontakt

Schildern Sie kurz,
was passiert ist.

Halten Sie bei einem Unfall das Datum, das Kennzeichen der Gegenseite und vorhandene Schreiben bereit. Bei einem Bußgeldbescheid nennen Sie bitte das Zustelldatum.

Strukturierte Anfrage

Die wichtigsten Angaben direkt mitsenden.

Das Formular fragt nur Informationen ab, die für eine erste Einordnung hilfreich sind. Dokumente werden hier bewusst noch nicht hochgeladen.

Was geschieht nach Ihrer Anfrage?
  1. Die Kanzlei prüft zunächst, ob sie Ihr Anliegen übernehmen kann.
  2. Sie erhalten eine Rückmeldung zu benötigten Unterlagen, möglichem Vorgehen und Kosten.
  3. Eine Fristenkontrolle beginnt erst nach ausdrücklicher Mandatsannahme.
Frist oder dringender Fall?

Bitte zusätzlich unter 030 886 28 650 anrufen. Das Absenden begründet noch keine Mandatsannahme oder Fristenkontrolle.

Etwa 2 Minuten1 Anliegen · 2 Situation · 3 Kontakt · 4 Nachricht

1 · Worum geht es?
2 · Freiwillige Angaben zu Ihrer Situation
3 · Wie erreichen wir Sie?

Bitte geben Sie mindestens eine Kontaktmöglichkeit an: E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.

4 · Kurze Schilderung
Keine Dokumente erforderlichFür den Erstkontakt genügt Ihre Schilderung.Direkt an die KanzleiKein externer Formulardienst.Noch kein MandatVertretung erst nach ausdrücklicher Bestätigung.
AnrufenE-Mail