Fahrzeugschaden
Reparaturkosten, Wiederbeschaffungsaufwand und mögliche Wertminderung.
Verkehrsunfall · Schadensregulierung · Berlin
Rechtsanwalt Frank Ertan Ulrich unterstützt Sie nach einem Autounfall in Berlin. Bei Fragen zu Schaden, Versicherung, Gutachten oder Mietwagen erhalten Sie eine klare rechtliche Einordnung und Hilfe bei der Regulierung.
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht
Direkt nach dem Unfall
Verkehrsunfall
Nach einem unverschuldeten Unfall können verschiedene Schadenspositionen zu prüfen sein. Welche Ansprüche bestehen, hängt immer vom konkreten Fall ab.
Die Kanzlei übernimmt nach Mandatsannahme die rechtliche Einordnung und die Kommunikation mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Dabei werden Haftungsquote, Nachweise und die im Einzelfall ersatzfähigen Positionen geprüft.
Fall kurz schildernSchadensregulierung
Reparaturkosten, Wiederbeschaffungsaufwand und mögliche Wertminderung.
Ob ein Sachverständigengutachten erforderlich und erstattungsfähig ist.
Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall für die erforderliche Dauer.
Abschleppen, Standkosten und sonstige unfallbedingte Aufwendungen.
Schmerzensgeld sowie materielle Folgen einer unfallbedingten Verletzung.
Unfallhergang, Beweislage und eine mögliche Mithaftungsquote.
Die Aufzählung ist eine allgemeine Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
Viele Fragen. Ein Ansprechpartner.
Bekomme ich den Fahrzeugschaden ersetzt? Brauche ich ein Gutachten? Wer trägt Abschleppkosten? Besteht ein Anspruch auf Mietwagen, Nutzungsausfall oder Schmerzensgeld?
Diese Fragen sind nach einem Verkehrsunfall häufig entscheidend. Die Antwort hängt von Unfallhergang, Haftung, Schadenhöhe und den verfügbaren Nachweisen ab. Statt einzelne Positionen ungeprüft mit der gegnerischen Versicherung abzustimmen, wird der Schaden als Ganzes betrachtet.
Nach Mandatsannahme übernimmt die Kanzlei die rechtliche Korrespondenz, ordnet Kürzungen ein und macht die belegbaren Ansprüche geltend. Das gilt für die kleine Beschädigung ebenso wie für einen erheblichen Fahrzeug- oder Personenschaden.
Warum frühzeitig prüfen?
Viele Weichen werden kurz nach dem Unfall oder nach Eingang eines Schreibens gestellt. Eine frühe Einordnung kann helfen, Beweise und Fristen zu sichern und vorschnelle Erklärungen zu vermeiden.
Fotos, Zeugen, Schreiben und Zustelldaten können später entscheidend sein.
Eine erste Zahlung der Versicherung muss nicht alle ersatzfähigen Positionen umfassen.
Bei Bußgeldbescheiden und gerichtlicher Post kann schnelles Handeln erforderlich sein.
Unfallpflichten und das Recht, sich als beschuldigte Person nicht selbst zu belasten, sind zu unterscheiden.
Gegnerische Haftpflichtversicherung
Die gegnerische Versicherung prüft den Schaden aus ihrer eigenen Perspektive. Reparaturweg, Stundenverrechnungssätze, Mietwagen, Nutzungsausfall oder Wertminderung können streitig sein. Eine Zahlung sollte deshalb nicht automatisch als vollständige Regulierung verstanden werden.
Gut vorbereitet
Sie müssen noch nicht alles vollständig haben. Sichern Sie zunächst, was bereits vorhanden ist. Vertrauliche Dokumente werden erst nach Rücksprache über einen geeigneten Weg angefordert.
Anfrage vorbereitenBußgeld
Ein Vorwurf kann unberechtigt sein oder rechtlich anders zu bewerten sein, als es das Schreiben zunächst vermuten lässt. Vor einer Einlassung sollte geklärt werden, welche Beweise vorliegen und welche Folgen drohen.
Fahrverbot
Ein drohendes Fahrverbot kann beruflich und persönlich einschneidend sein. Nach Akteneinsicht lässt sich prüfen, ob der Vorwurf trägt und ob besondere Umstände rechtlich berücksichtigt werden können.
Zusammenarbeit
Sie nennen Unfalltag, Beteiligte, Versicherer und laufende Fristen.
Sie übermitteln vorhandene Fotos, Schreiben, Gutachten und Belege.
Ausgangslage, Vorgehen und voraussichtliche Kosten werden eingeordnet.
Nach Mandatsannahme erfolgt die Kommunikation mit den Beteiligten.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Wenn Polizei oder Versicherung Sie nach einem Unfall kontaktieren, sollte vor einer Aussage geklärt werden, was bekannt ist und welche Folgen für Strafverfahren und Fahrerlaubnis drohen.
Unfallflucht ausführlich erklärtIhr Ansprechpartner
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht
Persönliche rechtliche Vertretung nach einem Verkehrsunfall sowie in Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren.
Sie erhalten eine verständliche Einordnung der Ausgangslage, der möglichen nächsten Schritte und der Kosten. Nach Mandatsannahme übernimmt die Kanzlei die Kommunikation mit Versicherungen, Behörden oder Gerichten.
Kosten
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören erforderliche Rechtsanwaltskosten grundsätzlich zu den ersatzfähigen Schäden. Bei einer Mithaftung kann die Erstattung entsprechend begrenzt sein.
Für Bußgeld- und Strafverfahren gelten andere Kostenregeln. Eine vorhandene Verkehrsrechtsschutzversicherung kann – abhängig vom Vertrag und einer Deckungszusage – Kosten übernehmen. Die Vergütung wird vor der Beauftragung besprochen.
Häufig gefragt
Möglichst bevor Sie sich abschließend zur Haftung äußern, eine Abfindung bestätigen oder umfangreiche Angaben gegenüber der gegnerischen Versicherung machen. Bei behördlicher Post ist das Zustelldatum besonders wichtig.
Ob Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen können und dessen Kosten erstattet werden, hängt insbesondere von Haftung und Schadenumfang ab. Lassen Sie die konkrete Situation frühzeitig einordnen.
Bei voller Haftung der Gegenseite gehören die erforderlichen Rechtsanwaltskosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Bei einer Mithaftung kann die Erstattung entsprechend anteilig ausfallen.
Ein Anspruch kann bestehen, ist aber an Voraussetzungen und eine angemessene Höhe gebunden. Auch Schadenminderungspflichten und verfügbare Alternativen können eine Rolle spielen.
Unfallpflichten und Schweigerecht müssen getrennt werden. Erforderliche Feststellungen zu Person, Fahrzeug und Unfallbeteiligung sind zu ermöglichen. Werden Sie als Beschuldigter zu einem möglichen Straftat- oder Bußgeldvorwurf befragt, müssen Sie sich nicht selbst zur Sache belasten. Vor einer ausführlichen Einlassung sollte geklärt werden, in welcher Rolle Sie befragt werden und was Ihnen konkret vorgeworfen wird.
Das richtet sich nach Ihrem Vertrag, dem versicherten Risiko und einer Deckungszusage. Die Kanzlei kann nach Mandatsannahme bei der Einholung einer Deckungszusage unterstützen.
Vor Ort in Berlin
Die Kanzlei befindet sich am Kurfürstendamm 171–172 in Charlottenburg-Wilmersdorf – nahe Adenauerplatz und Olivaer Platz.
Gut erreichbar aus Charlottenburg, Wilmersdorf, Schöneberg, Steglitz, Tempelhof und den weiteren Berliner Bezirken. Persönliche Termine finden nach Vereinbarung statt.
Kontakt
Halten Sie bei einem Unfall das Datum, das Kennzeichen der Gegenseite und vorhandene Schreiben bereit. Bei einem Bußgeldbescheid nennen Sie bitte das Zustelldatum.
KanzleiKurfürstendamm 171–17210707 Berlin
Strukturierte Anfrage
Das Formular fragt nur Informationen ab, die für eine erste Einordnung hilfreich sind. Dokumente werden hier bewusst noch nicht hochgeladen.
Bitte zusätzlich unter 030 886 28 650 anrufen. Das Absenden begründet noch keine Mandatsannahme oder Fristenkontrolle.