Mobilität · Beruf · Fahrerlaubnis

Wenn ein Fahrverbot droht, zählt eine frühe Prüfung.

Aktenlage, Messung, Verfahrensstand und persönliche Auswirkungen müssen zusammen betrachtet werden. Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung sind dabei klar zu unterscheiden.

Was bedeutet ein Fahrverbot?

Bei einem Fahrverbot darf für eine bestimmte Dauer kein Kraftfahrzeug geführt werden. Die Fahrerlaubnis als solche bleibt bestehen.

Ein Fahrverbot kann im Bußgeldverfahren zusammen mit einer Geldbuße oder als Nebenstrafe in einem Strafverfahren angeordnet werden. Wann es beginnt und ob Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, hängt von Rechtsgrundlage, Rechtskraft und persönlichen Voraussetzungen ab.

Während des Fahrverbots nicht fahren

Wer trotz wirksamen Fahrverbots ein Kraftfahrzeug führt, riskiert ein Strafverfahren.

Entziehung ist etwas anderes

Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Eine neue Fahrerlaubnis muss später beantragt werden; häufig wird zugleich eine Sperrfrist festgesetzt. Maßnahmen können durch ein Strafgericht oder durch die Fahrerlaubnisbehörde erfolgen.

Fahrverbot Zeitlich begrenztes Verbot; die Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich bestehen.
Entziehung Die Fahrerlaubnis erlischt; eine Neuerteilung ist erforderlich.

Typische Ausgangslagen

  • Regelfahrverbot nach Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder Abstandsverstoß
  • Alkohol oder andere berauschende Mittel im Straßenverkehr
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde an der Fahreignung

Berufliche Härte sorgfältig belegen

Die berufliche Abhängigkeit vom Führerschein ist wichtig, führt aber nicht automatisch zum Wegfall eines Fahrverbots. Arbeitsabläufe, Alternativen und konkrete Folgen müssen nachvollziehbar dargestellt und belegt werden. Vorhersagen ohne Akteneinsicht wären unseriös.

Was wird geprüft?

Die Prüfung kann den zugrunde liegenden Vorwurf, Messung und Beweislage, Fristen, mögliche Rechtsfolgen sowie besondere persönliche Umstände umfassen. Nach Mandatsannahme erfolgt die Vertretung gegenüber Behörde oder Gericht.