Unfallregulierung · Berlin

Nach dem Verkehrsunfall Ansprüche vollständig prüfen.

Von der Haftungsfrage bis zur letzten belegbaren Schadensposition: Rechtsanwalt Frank Ertan Ulrich unterstützt Sie bei der Regulierung gegenüber der gegnerischen Versicherung.

Viele Fragen entstehen gleichzeitig

Wird der Schaden am Fahrzeug ersetzt? Brauche ich ein Gutachten? Wer trägt Abschleppkosten? Kann ich einen Mietwagen nehmen? Besteht Anspruch auf Schmerzensgeld?

Nach einem Unfall sollte nicht nur der sichtbare Blechschaden betrachtet werden. Haftung, Beweise, Reparaturweg und weitere Unfallfolgen hängen zusammen. Die Kanzlei ordnet die Ausgangslage ein und übernimmt nach Mandatsannahme die rechtliche Korrespondenz.

Anhalten, sichern und Feststellungen ermöglichen

Halten Sie unverzüglich an, sichern Sie die Unfallstelle und helfen Sie Verletzten. Bei Personenschaden oder akuter Gefahr rufen Sie 112. Bei geringfügigem Schaden ist unverzüglich beiseite zu fahren; soweit dies gefahrlos möglich ist, sollten Unfallstellung und Spuren zuvor fotografisch gesichert werden. Ist ein Geschädigter nicht anwesend oder die Feststellungslage unklar, bleiben Sie zunächst vor Ort und sorgen Sie dafür, dass die gesetzlichen Feststellungen rechtzeitig ermöglicht werden. Im gewöhnlichen Unfallfall ist die Kontaktaufnahme mit der Polizei grundsätzlich ratsam. Bei einer besonderen strafrechtlichen Konfliktlage gelten die ergänzenden Hinweise zur Unfallflucht.

Bitte frühzeitig sichern

Fotos der Unfallstelle und Schäden, Angaben der Beteiligten, Zeugen, Versicherungsdaten, Unfallbericht und polizeiliches Aktenzeichen.

Welche Positionen kommen in Betracht?

Reparatur oder Totalschaden Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert und gegebenenfalls Wertminderung.
Gutachterkosten Erforderlichkeit und Erstattungsfähigkeit hängen vom konkreten Schaden ab.
Mietwagen oder Nutzungsausfall Mobilitätsbedarf, Dauer und Schadenminderungspflichten sind zu beachten.
Weitere Aufwendungen Etwa Abschleppen, Standkosten und unfallbedingte Nebenkosten.

Personenschaden und Schmerzensgeld

Bei Verletzungen können neben Schmerzensgeld weitere materielle Folgen zu prüfen sein. Wichtig sind eine zeitnahe ärztliche Dokumentation, der Behandlungsverlauf und nachvollziehbare Belege. Pauschale Aussagen zur Höhe sind ohne Einzelfallprüfung nicht seriös.

Kommunikation mit der Versicherung

Die gegnerische Haftpflichtversicherung prüft aus eigener Perspektive. Kürzungen bei Reparaturkosten, Mietwagen, Nutzungsausfall oder Wertminderung können rechtlich streitig sein. Eine erste Zahlung bedeutet daher nicht zwingend, dass der gesamte Schaden reguliert wurde.

Kleine Schramme oder erheblicher Schaden

Auch bei einem scheinbar überschaubaren Unfall können Haftung oder einzelne Kostenpositionen umstritten sein. Entscheidend ist nicht die Größe des Schadens allein, sondern ob eine rechtliche Prüfung und Vertretung im konkreten Fall sinnvoll ist.

Nächster Schritt

Unterlagen sichern. Fall schildern.

Eine Anfrage begründet noch keine Mandatsannahme oder Fristenkontrolle.

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