Vergütung · Erstattung · Rechtsschutz

Kosten vor der Beauftragung verständlich klären.

Welche Gebühren entstehen und wer sie möglicherweise trägt, hängt davon ab, ob es um Unfallregulierung, Bußgeld oder ein Strafverfahren geht.

Unverschuldeter Verkehrsunfall

Bei voller Haftung der Gegenseite gehören die erforderlichen Rechtsanwaltskosten grundsätzlich zu den ersatzfähigen Schäden.

Trifft den Geschädigten eine Mithaftung, kann die Kostenerstattung entsprechend begrenzt sein. Ob und in welchem Umfang die Gegenseite haftet, muss anhand des konkreten Unfallhergangs und der Beweislage geprüft werden.

Keine pauschale Kostenfreiheit

Die Aussage, anwaltliche Hilfe sei nach jedem Unfall automatisch kostenlos, wäre unzutreffend. Entscheidend sind Haftung, erforderliche Tätigkeit und Durchsetzbarkeit.

Bußgeld- und Strafverfahren

In Bußgeld- und Strafsachen entstehen eigene Gebühren. Deren Höhe richtet sich insbesondere nach Art und Umfang der Tätigkeit sowie dem Verfahrensstand. Vor der Beauftragung wird besprochen, welche Tätigkeit zunächst erforderlich ist und auf welcher Grundlage abgerechnet wird.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Die Vergütung kann nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes berechnet werden. Abhängig von Fall und Tätigkeit kann auch eine Vergütungsvereinbarung in Betracht kommen. Die konkrete Grundlage wird transparent vereinbart.

Rechtsschutzversicherung

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann je nach Vertrag Kosten übernehmen. Maßgeblich sind versichertes Risiko, Wartezeiten, Selbstbeteiligung, Ausschlüsse und die Deckungszusage. Nach Mandatsannahme kann die Kanzlei bei der Deckungsanfrage unterstützen.

Zum Termin mitbringen Versicherungsschein oder Versicherungsnummer und vorhandene Selbstbeteiligung.
Vorher geklärt Erforderliche erste Tätigkeit und voraussichtliche Abrechnungsgrundlage.

Wirtschaftliche Betrachtung

Bei streitigen Ansprüchen ist auch zu prüfen, ob erwartbarer Nutzen, Beweislage und Kostenrisiko in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Eine seriöse Beratung spricht nicht nur über rechtliche Möglichkeiten, sondern auch über wirtschaftliche Folgen.